Jetzt wird es Ernst! Das Ruhrgebiet soll zu einer großen Umweltzone werden. Ab dem 01.01.2012 dürfen dort nur noch Fahrzeuge mit einer roten Plakette fahren.; ab dem 01.07.2014 nur noch mit einer grünen Plakette. Für Besitzer älterer Wohnmobile ist dies eine verheerende Situation. Als Anwohner dürfen sie Ihr Fahrzeug nicht mehr benutzen!
Aktuell ist der Entwurf des Luftreinhalteplans öffentlich ausgelegt. Bis spätestens 09.08.2011 können Anmerkungen zum Entwurf eingereicht werden. Ich werde dies tun!
Danach wird es ab 1. Januar 2012 eine große zusammenhängende Umweltzone im Ruhrgebiet geben. Diese umfasst die Bereiche mit zu hohen Belastungen durch die Schadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid. Ab 1. Januar 2013 ist dann in der nächsten Stufe nur noch Fahrzeugen mit gelber oder grüner Umweltplakette und in der letzten Stufe ab 1.7.2014 nur noch Fahrzeugen mit grüner Plakette die Einfahrt gestattet.
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Anmerkungen zum Entwurf ..., die diesen kürzen, ändern oder ergänzen sollen, müssen schriftlich bis spätestens 09.08.2011 ...eingehen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung der Anmerkungen im
Luftreinhalteplan; auch besteht keine Verpflichtung zu deren weiterer Erörterung.
Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, weiter über den Unsinn einer solchen Umweltzone zu diskutieren. Das habe ich im Vorfeld schon oft genug getan:
Beendet die Politik unser Hobby?
Umweltzone – wie weit ist der Kelch?
Ruhrgebiet - Enteignung und Besuchsverbot
Hat Recklinghausen die falschen Gutachter?
Leserbrief zur Umweltzone wurde gekürzt - Zufall?
..und während jetzt auch (nach RP für Mainz) das Land Hessen die Einrichtung einer Umweltzone in Wiesbaden ablehnt, machen wir im Ruhrgebiet munter weiter. Es lohnt sich nicht, .....! Nur wenn wir uns jetzt nicht wehren, fahren wir demnächst illegal!
Also habe ich mir die über 200 Seiten des Entwurfs durchgelesen und bin nicht verwundert. Es gibt viele Ausnahmen und man braucht nur zu schauen, wer an der Ausarbeitung des Plans mitgewirkt hat.
Leider gibt es nach diesem Entwurf keine Ausnahmeregelung für Wohnmobile!
Deshalb habe ich folgenden Text vorbereitet:
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Luftreinhalteplan möchte ich folgende Ausnahmeregel vorzuschlagen:
„Wohnmobile, die sich nicht nachrüsten lassen und deren Besitzer über ein weiteres, umweltzonentaugliches Fahrzeug verfügen, erhalten eine Ausnahmeregelung für die Fahrten vom Wohnort zur Autobahn.“
Begründung:
Wohnmobile wurden in erster Linie zur Freizeitnutzung angeschafft und sind auf eine lange Lebensdauer ausgerichtet. Ein Großteil der älteren Fahrzeuge lässt sich technisch nicht umrüsten.
Viele Halter von Wohnmobilen benutzen für Fahrten innerhalb der Umweltzone einen PKW mit entsprechender Plakette. Das Wohnmobil wird ausschließlich für Fahrten zu Zielen außerhalb der Umweltzone benutzt.
Analog zu den Sonderfahrzeugen gemäß Ausnahmeregel 1.3.3 handelt es sich bei Wohnmobilen um Kraftfahrzeuge mit hohen Anschaffungs- bzw. Umrüstkosten und geringen Fahrleistungen innerhalb der Umweltzone. Ein Fahrverbot käme einer Enteignung gleich und steht in keinem Verhältnis zu den Auswirkungen auf die Luftqualität.
Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Betroffene ebenfalls eine Anmerkung zum Luftreinhalteplan an ihre Bezirksregierung und die entsprechenden Politiker schicken. Vielleicht können wir auf diesem Weg noch erreichen, dass wir demnächst mit unseren Wohnmobilen nicht illegal zur Autobahn fahren müssen.
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